I. Allgemeines
1. 
Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. ”Lichtbilder” i.S. dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitaler Form, Videos, usw.).

II. Nutzungs- & Urheberrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.
2. Der Auftragnehmer überträgt auf erstes Anfordern jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dies geschieht unter der Bedingung, dass die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung erfolgt ist. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung (z. B. durch Foto-Composing, Filtermontage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos ist untersagt. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, die dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.

3. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorheriger Zustimmung des Fotografen in Textform erfolgen.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

5. Der Besteller eines Bildnisses (Auftragnehmer) hat kein Recht, ohne Zustimmung des Fotografen das Lichtbild zu vervielfältigen oder zu verbreiten § 60 Urheberrechtsgesetz.

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf verlangen, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namennennung berechtigt den Fotografen zur Schadenersatzforderung. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% des Honorars. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

7. Der Fotograf ist berechtigt, bei ihm bestellte Bildnisse zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der Besteller gibt insofern seine Einwilligung gemäß § 22 KUG.

8. Bei allen handwerklichen Fotoarbeiten bleiben die zur Anfertigung der Aufnahmen benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel (wie Kontaktkopien, Negative und Zwischenprodukte) im Eigentum des Fotografen.

III. Vergütung

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

IV. Haftung
1. 
Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. Der Fotograf und seine Erfüllungsgehilfen haften für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

2. Der Fotograf verpflichtet sich, Negative sorgfältig aufzubewahren. Er ist berechtigt, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, Negative nach 2 Jahren zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der Negative haftet er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit maximal mit dem Wert des jeweiligen Hochzeitspaketes.

3. Der Fotograf verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

4. Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder entstehen.

5. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

6. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
7. Die Versendung von Filmen, Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

8. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 6 Tagen schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Lichtbilder als mangelfrei angenommen.

9. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.

10. Shootingtermine / Hochzeitstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

11. Die Organisation und Vergabe von Buchungen sowie die Ausführung der beauftragten Arbeiten erfolgen mit größtmöglicher Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z. B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen usw.), der Fotograf nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen oder vereinbarte Liefertermine nicht einhalten, können die Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche für jegliche daraus resultierenden Schäden, Folgen oder Mehrkosten geltend machen. Der Fotograf verpflichtet sich jedoch in diesem Falle, die jeweils geleistete Anzahlung den Auftraggebern zurückzuerstatten.

12. Sollte es kurzfristig aufgrund der oben genannten Umstände höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, und sollte der Fotograf aufgrund dieser Umstände hierzu in der Lage sein, wird er sich bemühen, soweit von den Auftraggebern gewünscht, einen Ersatzfotografen zu empfehlen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch auf einen Ersatzfotografen wird hierdurch nicht begründet.

13. Für eventuelle Mehrkosten, die durch die Buchung eines Ersatzfotografen oder anderer Dritter entstehen, wird ausdrücklich nicht gehaftet.

14. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

V. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, daß er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- oder Reproduktionsrecht besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf die Verletzung dieser Pflicht beruhen, Trägt der Auftraggeber.

VI. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar

1. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Nebenkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

VII. Widerrufsrecht

1. Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. eines mit der Post versandten Briefes, eines Telefax oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werde ich Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

VIII. Folgen des Widerrufsrecht

1.  Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben.

2. Bei einem Widerruf werden die veröffentlichten Fotos von der Website bzw. den Social Media Accounts entfernt. Es werden dann keine weiteren Fotos eingestellt.

3. Eine vollständige Löschung der Fotos kann nicht garantiert werden, da insbesondere bei den Social Media Accounts eine Speicherung durch Dritte denkbar ist.

4. Bei Druckerzeugnissen bewirkt der Widerruf, dass bei einer Neuauflage die Bilder nicht mehr verwendet werden. Bereits gedruckte Flyer, etc. werden noch aufgebraucht.

IX. Rücktritt

1.  Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem im Vertrag angegebenen Hochzeitstermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an den Fotografen unter der oben angegebenen Anschrift.

2. Der guten Ordnung halber wird darauf hingewiesen, dass eine Rücktrittserklärung per E-Mail nicht der Schriftform genügt.

3. Eingang der Rücktrittserklärung:

- innerhalb von 3 Tagen nach Unterzeichnung: Aufwandsentschädigung von 30,00 €

- bis zu 6 Monate vor Buchungstermin: 50 % des Preises

des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes

- bis zu 3 Monate vor Buchungstermin: 75 % des Preises

des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes

- bis zu 1 Monat oder kürzer vor Buchungstermin:

100 % des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.

4. Wenn die im Angebot vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird und der Fotograf für die stornierte Hochzeit mindestens eine gleichwertige Hochzeit vereinbaren kann, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz hinsichtlich des Wertes der neu gebuchten Hochzeit zu dieser Vereinbarung bestehen, wird der Fotograf die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Anzahlung zurückerstatten. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung vonseiten des Fotografen wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrages nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht dem Fotografen demnach ein Vermögensschaden, der mit 75 % des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise- und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung gestellt wird.

5. Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), der zu einer Absage der Trauung/Feierlichkeiten führt. Eine Überprüfung/Ein Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.

XI. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogenen Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

XII. Aufbewahrung & Speicherung

1.  Die Fotografin wird die Bilddateien für mindestens 6 Monate sicher verwahren.

2. Die Fotos müssen innerhalb von 3 Wochen nach dem Hochzeitstermin / Shooting von der Online-Galerie heruntergeladen werden.

3. Alle Vertragsparteien sind berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkungen in veränderter und unveränderter Form auf jede Art von Speichermedien aufzubewahren (Art. 24 § 1 UrhG).

4. Die entstandenen Bilddateien werden auf einen Computer geladen, gespeichert und bearbeitet. Wenn nötig werden sie an externe Dienstleister übertragen (etwa für Abzüge oder Fotobücher).

5. Die Bilddaten werden zur Bildauswahl auf den Server von Pixieset hochgeladen. Die Zugangsdaten werden per E-Mail mitgeteilt.

XII. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Fotografen.
2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

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